Neulich rief mich ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur an. Es ging um die Arbeitsgenehmigung einer
Russin, die wir gerne einstellen wollten. Er beschwerte sich darüber, dass wir die Stellenausschreibung nur in monster und stepstone, nicht aber über das Jobbörsen-Tool der Arbeitsagentur veröffentlicht haben. Ich erklärte ihm, dass wir von der Arbeitsagentur bisher nur unpassende Bewerber erhalten und uns daher für kommerzielle Jobbörsen entschieden haben . Er meinte daraufhin, dass es wahrscheinlich an unserer unpräzisen Beschreibung des Aufgabengebietes und den Anforderungen gelegen hätte. Schließlich könnten wir ja im Tool angeben, dass wir einen MUTTERSPRACHLER suchen. Ich argumentierte darauf hin, dass das wohl eher nicht geht, weil wir sonst gegen das AGG verstoßen würden. Kein Problem für einen findigen Menschen der Arbeitsagentur! Sein Kommentar: Wir können ja auch schreiben, dass wir einen NATIVE SPEAKER suchen. Hm, wenn das AGG so leicht zu umgehen ist, kommt man doch auf die Idee, seine Stellenausschreibungen gleich in Englisch oder vielleicht in diesem Fall auf Russisch zu formulieren. Zumindest war ich doch sehr verwundert, dass eine Behörde sich recht wenig um bestehende Gesetze kümmert. Übrigens: Im Tool der Arbeitsagentur kann man auch wählen, ob man männliche oder weibliche Mitarbeiter möchte….

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